Warum Quoten?

Angesichts des touristischen Drucks und der Schwierigkeiten der Einwohner, ganzjährig Wohnraum zu finden, haben mehrere Gemeinden in der Region Var für den Zeitraum 2024–2026 das in Artikel L. 324-1-1 des Tourismusgesetzbuchs vorgesehene System der vorherigen Genehmigung eingeführt. Das Prinzip: Begrenzung der Anzahl möblierter Touristenunterkünfte in der Gemeinde durch eine Obergrenze für die Anzahl der erteilten Genehmigungen.

Es gibt drei Verfahren:

  1. Einfache Anmeldung (Standard, überall) – CERFA-Formular Nr. 14004
  2. Registrierungsnummer (Gebiete mit hoher Nachfrage) – vor der Vermietung erforderlich
  3. Vorabgenehmigung (Gebiete mit sehr hoher Nachfrage) – unterliegt der kommunalen Quote

Stand: 1. April 2026 – Gemeinden, in denen wir tätig sind

GemeindeSystemQuoteBearbeitungszeit
Saint-TropezGenehmigung + Quote800 Einheiten (erreicht)3 Monate — Warteliste
RamatuelleGenehmigung + Quote250 Einheiten2 Monate
GrimaudRegistrierungsnummer15 Tage
Sainte-MaximeRegistrierungsnummer15 Tage
LorguesEinfache Erklärungsofort
Roquebrune-sur-ArgensEinfache Erklärungsofort

Hauptwohnsitze (die mindestens 8 Monate im Jahr bewohnt werden) können weiterhin überall für bis zu 120 Nächte im Jahr ohne Kontingent vermietet werden – dies ist die übliche Regelung für „Hauptwohnsitze“.

Planen Sie voraus

Wenn Sie eine Immobilie in einer Gemeinde erwerben oder erben, die Kontingentierungsvorschriften unterliegt, ist es mittlerweile gängige Praxis, die Zulassungsvoraussetzungen vor dem Kauf zu prüfen. Das Prüfungsverfahren kann den Betriebsbeginn um mehrere Monate verzögern, und eine Ablehnung bedeutet, dass die Immobilie nicht saisonal vermietet werden darf.

Wir unterstützen Eigentümer bei der Erstellung des Genehmigungsantrags und begleiten den Prüfungsprozess.


Diese Informationen, gültig ab dem 1. April 2026, können sich ändern. Bitte klären Sie sich vor einer Entscheidung mit der Stadtplanungsabteilung des zuständigen Rathauses ab.