Bevor Sie eine möblierte Ferienwohnung vermieten, müssen Sie diese bei Ihrem örtlichen Rathaus anmelden. Die konkreten Anforderungen für diese Anmeldung hängen vollständig von der jeweiligen Gemeinde ab: An manchen Orten handelt es sich um eine reine Formalität, an anderen hingegen um eine Genehmigung, die einer Kontingentierung unterliegt.

Drei Systeme je nach Gemeinde

Angesichts des touristischen Drucks und der Schwierigkeiten der Einwohner, ganzjährig Wohnraum zu finden, haben mehrere Gemeinden in der Region Var im Zeitraum 2024–2026 das in Artikel L. 324-1-1 des Tourismusgesetzbuchs vorgesehene System der vorherigen Genehmigung eingeführt. Das Prinzip: Die Anzahl der möblierten Ferienwohnungen in der Gemeinde soll durch eine Begrenzung der erteilten Genehmigungen begrenzt werden.

Es gibt drei Mechanismen:

  1. Einfache Anmeldung (Standard, überall) – CERFA-Formular Nr. 14004
  2. Registrierungsnummer (Gebiete mit hoher Nachfrage) – erforderlich, bevor die Immobilie vermietet wird
  3. Vorabgenehmigung (Gebiete mit sehr hoher Nachfrage) – unterliegt einer kommunalen Quote

Hauptwohnsitze (die mindestens 8 Monate pro Jahr bewohnt sind) dürfen weiterhin überall für bis zu 120 Nächte pro Jahr ohne Kontingent vermietet werden: Dies ist die Standardregelung für „Hauptwohnsitze“.

Wie ist die Situation in Ihrer Gemeinde?

Stand: 1. April 2026 für einige repräsentative Gemeinden im Departement:

Gemeinde Regelung Quote Bearbeitungszeit
Saint-Tropez Genehmigung + Quote 800 Einheiten (ausgeschöpft) 3 Monate – Warteliste
Ramatuelle Genehmigung + Quote 250 Einheiten 2 Monate
Grimaud Registrierungsnummer 15 Tage
Sainte-Maxime Registrierungsnummer 15 Tage
Lorgues Einfache Anmeldung sofort
Roquebrune-sur-Argens Einfache Anmeldung sofort

Diese Tabelle dient als grobe Orientierung, nicht als verbindliche Auskunft: Die Vorschriften variieren von Gemeinde zu Gemeinde und werden zunehmend verschärft. Die Stadtplanungsabteilung Ihres örtlichen Rathauses bleibt die einzige maßgebliche Quelle für Ihre Immobilie.

Planen Sie vor dem Kauf voraus

Wenn Sie eine Immobilie in einer Gemeinde kaufen oder erben, die Quotenvorschriften unterliegt, ist es mittlerweile selbstverständlich, die Zulässigkeit vor dem Kauf zu prüfen. Die Bearbeitungszeit kann die Markteinführung der Immobilie um mehrere Monate verzögern, und eine Ablehnung bedeutet, dass die Immobilie nicht saisonal vermietet werden darf.

Als Eigentümer liegt dieses Verfahren in Ihrer Verantwortung und muss bei Ihrem örtlichen Rathaus abgewickelt werden. Wenn Sie Fragen zur zulässigen Nutzung Ihrer Immobilie oder zu den einzureichenden Unterlagen haben, können unsere Teams Ihnen den Ablauf erläutern und Sie im Falle eines komplexen Verfahrens an einen zugelassenen Fachmann verweisen.

Wie sieht es mit den Steuern aus?

Die Anmeldung Ihrer möblierten Mietwohnung beim Rathaus hat nichts mit der Abgabe Ihrer Steuererklärung zu tun, die ein separater Vorgang ist und von einer anderen Behörde bearbeitet wird. Wir fassen die wichtigsten Punkte in einem eigenen Artikel zusammen: Was Sie den Steuerbehörden melden müssen.


Diese Informationen gelten ab dem 1. April 2026 und können sich ändern. Bitte erkundigen Sie sich bei der Stadtplanungsabteilung des zuständigen Rathauses, bevor Sie Entscheidungen treffen.